Der Entscheid der BVE vom 6. April 2018 erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Kurz darauf ersuchte der Beschwerdegegner um Bewilligung einer dritten Projektänderung, die ihm die Gemeinde am 8. August 2018 erteilte und ebenfalls unangefochten rechtskräftig wurde. Schliesslich reichte der Beschwerdegegner am 19. September 2018 eine vierte nachträgliche Projektänderung ein für den Neubau eines unbewohnten Nebengebäudes für die Lagerung von Gartengeräten. Dagegen erhoben die Beschwerdeführenden wiederum Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 15. April 2019 bewilligte die Gemeinde auch das vierte Projektänderungsgesuch.