Mit Entscheid vom 6. April 2018 qualifizierte die BVE das Gartenhaus aufgrund seiner Ausgestaltung (Duschraum mit Toilette, Isolation und Stärke der Aussenwände, Raumhöhe, grosszügige Befensterung) sowie dessen vom Beschwerdegegner beabsichtigte Nutzung als Pilates- und Meditationsraum als bewohnte Nebenbaute. Da das Gartenhaus (als bewohnte Nebenbaute) verschiedene baupolizeiliche Vorschriften verletzte, hiess die BVE die Beschwerde teilweise gut und erteilte unter anderem in Bezug auf das Gartenhaus den Bauabschlag.