Mit Entscheid vom 20. Oktober 2017 bewilligte die Gemeinde auch die zweite Projektänderung. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Mit Entscheid vom 6. April 2018 qualifizierte die BVE das Gartenhaus aufgrund seiner Ausgestaltung (Duschraum mit Toilette, Isolation und Stärke der Aussenwände, Raumhöhe, grosszügige Befensterung) sowie dessen vom Beschwerdegegner beabsichtigte Nutzung als Pilates- und Meditationsraum als bewohnte Nebenbaute.