1. Die Gemeinde Saanen erteilte dem Beschwerdegegner am 11. September 2014 die Bewilligung für den Abbruch der bestehenden Gebäude Nrn. 5 und 5a sowie den Neubau eines Wohnhauses mit unterirdischer Einstellhalle, Schwimmbad und Nebenräumen auf der Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Bewilligung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.