2. Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten von Fr. 1'200.– auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die restlichen Verfahrenskosten trägt der Kanton Bern. 3. Die Gemeinde hat der Beschwerdeführerin Parteikosten im Betrag von Fr. 551.55 (inkl. MWSt) zu ersetzen. 4. Die Beschwerdeführerin hat der Gemeinde die Kosten der amtlichen Publikation im Betrag von Fr. 952.60 zu ersetzen. Das Inkasso erfolgt durch die Gemeinde. IV. Eröffnung