d) Die Baugesuchstellerin hat die amtlichen Kosten des Baubewilligungsverfahrens zu tragen (Art. 52 Abs. 1 BewD). Hierzu gehören unter anderem die Publikationskosten. Gemäss Rechnung des Gemeindeverbands Anzeiger Region Bern vom 24. September 2019 belaufen sich die Kosten für die nachträgliche Publikation auf Fr. 952.60. Die Rechnung ist durch die Gemeinde zu begleichen. Die Beschwerdeführerin hat der Gemeinde den Betrag von Fr. 952.60 zu ersetzen. Das Inkasso erfolgt durch die Gemeinde. 36 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV;