a) Die Beschwerdeführerin zählt einige Standorte an Kantons- und Gemeindestrassen in der Stadt Bern und Umgebung auf, an denen gleichartige Werbemittelträger ohne Auflage zur Standzeit bewilligt worden seien.30 In der Stadt Bern seien 8-10 Sekunden Standzeit üblich, die durchschnittliche Standzeit bei Scrollern in Schweizer Städten betrage 10-15 Sekunden. Es bedürfe einer einheitlichen Praxis. 29 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 9/10 N. 5 30 Beschwerde Ziff. 16 RA Nr. 110/2019/80 15