In solchen Verkehrssituationen können dynamische Werbemittel mit einer minimalen Standzeit 25 Sekunden zugelassen werden, sofern die Verkehrsanlage von der Breite und Geometrie her genügend Spielraum lässt, das heisst, wenn keine knappen Begegnungsfälle oder grössere fahrdynamische Abweichungen zu erwarten sind. Kürzere Standzeiten als 25 Sekunden werden nicht zugelassen.22