(gezieltes Betrachten von Objekten im Aussenraum) als statische Werbung, wobei die Dauer der Fixation auch von der Verkehrssituation abhing.21 Nach den Empfehlungen der SVI sind bei hohen Sicherheitsanforderungen weder statische noch dynamische Werbemittel zulässig, die von der Fahrbahn aus sichtbar sind. Hohe Sicherheitsanforderungen gelten im Nahbereich von Querungen und Verflechtungsstellen mit dem Fuss- und Veloverkehr.