Mit einem Wechsel im Minutentakt betreffe es nur jeden vierten bis sechsten Fahrzeuglenker. Als Fazit und Empfehlung hielt der OIK II fest, die Verkehrssicherheit werde durch den geplanten Werbeträger in mehrerer Hinsicht gefährdet. In diesem anspruchsvollen, stark belasteten Strassenabschnitt mit einer Fussgängerquerung, einer Bushaltestelle, einem untergeordneten Strassenanschluss und mehreren Parkplätzen stelle eine beleuchtete, im Minutentakt wechselnde Werbefläche einen Kompromiss dar. Die Aufmerksamkeit sei dem Verkehrsgeschehen zu widmen und dürfe nicht derart für Werbezwecke beansprucht werden. Auf eine Verdichtung des Sujetwechselintervalls sei zu verzichten.