Dies habe allerdings nicht mit der heute vorhandenen Werbung zu tun. Der betroffene Standort liege nicht im unmittelbaren Nahbereich des Fussgängerstreifens, sondern im Stauraum davor. Dort könne eine statische und beleuchtete Werbung akzeptiert werden. Als statisch erachte er einen Bildwechsel von maximal einem Wechsel pro Minute. Ein Intervall von 10-15 Sekunden für den Sujetwechsel werde aufgrund der Anfahrtszeit von fast jedem Verkehrsteilnehmer als bewegliches Bild wahrgenommen. Die Ablenkung werde an der betroffenen Stelle als deutlich zu stark erachtet. Mit einem Wechsel im Minutentakt betreffe es nur jeden vierten bis sechsten Fahrzeuglenker.