In seiner Stellungnahme zur Beschwerde führte der OIK II aus, der gewählte Standort weise mittlere bis hohe Sicherheitsanforderungen auf. Er befinde sich in Fahrtrichtung Bern kurz vor einem ungeregelten Fussgängerstreifen, am Ende eines Radstreifens und einer linksseitigen Längsparkierung. Er stehe zudem direkt neben und gegenüber einer Bushaltestelle und auch gegenüber einer kleinen Strasseneinmündung. Die