Die [vorliegende] Reklame steht unmittelbar vor oder neben Strassenanschlüssen, Fussgängerstreifen, Haltestelle und diversen Verkehrssignalen bzw. Strassenschildern. Sie befindet sich zudem an einer stark befahrenen und begangenen Strasse mit vielfältigen Verkehrsbeziehungen."18 Bei der Neubeurteilung erklärte er das Vorhaben mit der Auflage zur Standzeit (und weiteren Auflagen) als bewilligungsfähig.19