passiert. Die Verkehrssicherheit sei bei einer Standzeit von 10 Sekunden nicht gefährdet. Eine Intervallzeit von mehr als 10-15 Sekunden sei unverhältnismässig streng und nicht mit überwiegenden öffentlichen Interessen gerechtfertigt. Die Gemeinde erklärt, bei einer Unterschreitung des Zeitintervalls von mindestens einer Minute würden die Verkehrsteilnehmenden mehrmals mit einem Sujetwechsel konfrontiert. Ihren Tests zufolge wäre ein Fahrradfahrer bei einem Intervall von 10 Sekunden 3 bis 4 Sujetwechseln ausgesetzt. Dies könne die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Die Verkehrssicherheit sei höher zu gewichten als die wirtschaftlichen Interessen der Beschwerdeführerin.