4. Verkehrssicherheit a) Der geplante F12 Scroller (Querformat) befindet sich auf der linken Strassenseite in Fahrtrichtung Bern. Wie der bestehende Werbemittelträger ist er freistehend und quer zur C.________strasse ausgerichtet. Gemäss Baugesuch soll er mit maximal zwei Sujets bestückt sein. Nach der unangefochtenen Auflage der Gemeinde (Ziffer 3.2.2, zweiter Punkt) darf er von 06:00 bis 22:00 Uhr beleuchtet werden. Umstritten ist die Auflage, dass die zeitlichen Intervalle der Werbesujets eine Minute nicht unterschreiten dürfen (Standzeit).