Energiedirektion (Organisationsverordnung BVE, OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2019/80 4 9. Mit Verfügung vom 25. Oktober 2019 wies das Rechtsamt darauf hin, dass die Einsprache nicht im laufenden Rechtsmittelverfahren behandelt werden könne. Das Rechtsamt beabsichtige daher, die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an die Gemeinde zurückzuweisen. Mit Überweisungsschreiben vom 14. November 2019 teilte die Gemeinde mit, dass die Einsprecherin ihre Einsprache am 12. November 2019 zurückgezogen habe. Am 15. November 2019 reichte die Gemeinde eine ergänzende Stellungnahme ein.