4. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 13. Mai 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Bauentscheids vom 11. April 2019 und Erteilung der Baubewilligung. Eventualiter seien folgende Auflagen des Entscheids wie folgt anzupassen bzw. aufzuheben: «Ziffer 3.2.1, vierter Punkt: Die zeitlichen Intervalle dürfen 10 Sekunden nicht unterschreiten. Ziffer 3.2.2, erster Punkt: aufheben.» Eventualiter sei das Baugesuch zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. RA Nr. 110/2019/80 3