Es dürfen keine Filmsequenzen, Animationen, bewegte Bilder oder ähnliches gezeigt werden, weil dadurch der Verkehr abgelenkt werden könnte.  Die zeitlichen Intervalle dürfen eine Minute nicht unterschreiten (Standzeit).  Die vorgelegten Einschaltzeiten sind strikte einzuhalten.  Der Abschluss der Arbeiten ist dem Strasseninspektorat mitzuteilen. 3.2.2 Weitere Auflagen der Gemeinde-Baupolizeibehörde Muri bei Bern:  Der Wechsel der Werbesujets hat nachts zu erfolgen.  Die Beleuchtung des Werbeelements muss zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ausgeschaltet werden.»