«3.2.1 Die Auflagen und Bedingungen folgender Amts- und Fachberichte bilden integrierenden Bestandteil dieses Bauentscheides und sind zwingend einzuhalten: - Amtsbericht Strassenbaupolizei OIK II vom 28. März 2019.  Die Oberfläche der Reklameelemente darf nicht reflektierend wirken, weder bei Sonneneinstrahlung tags noch bei Scheinwerferlicht nachts.  Die Reklamebeleuchtung darf für die Verkehrsteilnehmenden nicht störend wirken.  Es dürfen keine Filmsequenzen, Animationen, bewegte Bilder oder ähnliches gezeigt werden, weil dadurch der Verkehr abgelenkt werden könnte.