1. Die Beschwerdeführerin reichte am 11. Juli 2018 bei der Gemeinde Muri bei Bern ein Baugesuch ein (datiert vom 9. Mai 2019) für die Demontage des bestehenden unbeleuchteten F12 Soleil Werbemittelträgers an der C.________strasse 188 und die Erstellung eines beleuchteten, F12 Scroller Werbemittelträgers. Es handelt sich um eine einseitige, freistehende Reklamestelle. Grösse, Standort und Ausrichtung des Werbemittelträgers bleiben mit dem Bauvorhaben unverändert. Die Parzelle Muri bei Bern Gbbl. Nr. D.________ liegt in der Zone mit besonderer baurechtlicher Ordnung (ZÜO) Eichholz.