Gemäss dem Grundstücksinformationssystem Grudis lastet auf den Parzellen Nr. D.________ sowie Nrn. J.________-K.________ ein Fuss- und Fahrwegrecht zu Gunsten der Gemeinde. Es ist unbestritten, dass die Erschliessungsstrasse besteht.46 Es ist kein Widerrufsgrund ersichtlich. 9. Ergebnis und Kosten