Nach dem unter Ziffer 4 hiervor Gesagten ist ein rechtskräftiger Entscheid im Widerrufsverfahren nicht uneingeschränkt auf materielle Rechtmässigkeit zu überprüfen, da dies dem Rechtssicherheitsinteresse zuwiderlaufen würde. Ein Widerruf würde voraussetzen, dass die Bauausführung wesentliche schutzwürdige Interessen verletzen würde. An der Einhaltung der Grenzabstände besteht nur dann ein öffentliches Interesse, wenn öffentlicher Grund beteiligt ist.44 Dies ist hier nicht der Fall. Hinsichtlich der Grenzabstände sind demnach allein nachbarliche Interessen betroffen.