Bei Abzug der blockierten Fläche von 1'309 m2 verblieb eine anrechenbare Landfläche von 4'230 m2. Mit der anrechenbaren Geschossfläche von 800,65 m2 resultierte eine Ausnützung von 0,19. Mit der Baubewilligung vom 11. November 2013 wurde demnach die zulässige Ausnützung im Ergebnis nicht überschritten. h) Für das Bauvorhaben gemäss der Baubewilligung vom 11. November 2013 wurde eine Landfläche von 1'779 m2 beansprucht (800,65 m2 / 0,45 = 1'779 m2). Die für weitere Bauvorhaben zur Verfügung stehende Fläche reduzierte sich damit auf 2'451 m2 (4'230 m2 – 1'779 m2 = 2'451 m2).