Der Kaufvertrag war aber bereits am 18. Dezember 2012 abgeschlossen worden und wurde im Baubewilligungsverfahren 94/2013 berücksichtigt.32 Im Zeitpunkt der Baubewilligung vom 11. November 2013 hatte demnach die Parzelle Nr. D.________ eine Grösse von 5'539 m2.33 e) Die Einhaltung der Ausnützungsvorschriften wird in baurechtlichen Verfahren geprüft, nicht jedoch bei privatrechtlichen Grundstücksgeschäften. Bei der Abparzellierung von Parzellenteilen handelt es sich um privatrechtliche Vorgänge. Es ist daher möglich, dass 28 Baubewilligungsakten 1995/365, pag. 101