Nach der Baubewilligung von 1996 für das Gebäude auf der heutigen Parzelle Nr. G.________ wurden die Parzellen Nrn. F.________ (486 m2) und G.________ (729 m2) abgetrennt, ebenso die Parzellen Nrn. H.________ (684 m2) und I.________ (615 m2). Zudem wurde ein 222 m2 grosser Teil von Parzelle Nr. E.________ wieder in Parzelle Nr. D.________ eingegliedert. Letztere Transaktion wurde gemäss Angaben der Gemeinde erst am 29. April 2014 rechtswirksam.31 Der Kaufvertrag war aber bereits am 18. Dezember 2012 abgeschlossen worden und wurde im Baubewilligungsverfahren 94/2013 berücksichtigt.32