d) Die Erstellung des Gebäudes auf der heutigen Parzelle Nr. G.________ wurde am 26. August 1996 bewilligt.28 Am 14. Mai 1996 hatte das AGR die Revision der baurechtlichen Grundordnung genehmigt. Mit dieser wurde die gesamte Fläche der damaligen Parzelle Nr. D.________ eingezont; die Ausnützungsziffer für die Zone WG 2 wurde von 0,6 auf 0,45 reduziert.29 Die Parzelle Nr. D.________ war damals noch 7'832 m2 gross. Auf ihr stand bereits das Gebäude auf der heutigen Parzelle Nr. F.________ mit einer anrechenbaren Bruttogeschossfläche (BGF) von 537,6 m2. Das auf der heutigen Parzelle Nr. G.________ projektierte Gebäudes hatte eine BGF von 597,9 m2.30