werden.15 Dabei ist nicht jede fehlerhafte Baubewilligung widerrufbar. Dies würde die Rechtssicherheit beeinträchtigen. Ein Widerruf einer rechtskräftig gewordenen Baubewilligung setzt daher voraus, dass die Ausführung des Bauvorhabens wesentliche schutzwürdige Interessen, wie etwa solche des Umweltschutzes, verletzen würde.16 Das Widerrufsinteresse muss also im Verhältnis zum Interesse an der Rechtssicherheit überwiegen. Beim Entscheid, ob die Baubewilligung widerrufen werden soll, geniesst die Behörde ein gewisses Entscheidungsermessen. Dieses muss sie jedoch pflichtgemäss ausüben.17