10 Art. 18 VRPG; Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O.,, Art. 18 N. 1 11 Art. 20a Abs. 1 VRPG 12 Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 51 N. 1 RA Nr. 110/2019/7 6 Daher ist nicht ausschlaggebend, inwiefern die anderen Verfahrensbeteiligten die Rügen der Beschwerdeführerin zu widerlegen suchen. Die BVE hat unabhängig davon von Amtes wegen den Sachverhalt abzuklären und das Recht anzuwenden. 3. Akteneinsichtsrecht a) Die Beschwerdeführerin macht geltend, sie habe keine vollumfängliche Einsicht in die Baugesuchsakten erhalten.