d) Die Beschwerdeführerin beantragt in ihrer Beschwerde die Anordnung der Baueinstellung (Baustopp) bis zum rechtskräftigen Abschluss des Beschwerdeverfahrens. In der Beschwerdebegründung führt sie aus, auf einen Zwischenentscheid betreffend Baustopp könne verzichtet werden, wenn der Entscheid in der Hauptsache zügig gefällt werde.6