2. Am 15. September 2018 beantragte die Beschwerdeführerin beim Regierungsstatthalter von Thun den Widerruf der Baubewilligung vom 11. November 2013 bzw. des Verlängerungsentscheids vom 13. Januar 2017. Mit Entscheid vom 19. Dezember 2018 wies der Regierungsstatthalter das Widerrufsbegehren ab, soweit er darauf eintrat. 3. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 7. Januar 2019 Beschwerde bei der BVE ein. Sie beantragt den Erlass eines Baustopps und sinngemäss die Aufhebung des Entscheids des Regierungsstatthalters vom 19. Dezember 2018; die Baubewilligung vom 11. November 2013 sei aufzuheben resp. zu widerrufen.