Nach Beginn der Bauarbeiten Ende Oktober 2018 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Gemeinde erfolglos den Erlass eines Baustopps. Dagegen legte die Beschwerdeführerin bei der BVE Beschwerde ein. Diese wies die Beschwerde mit Entscheid vom 19. März 2019 ab, soweit sie darauf eintrat (RA Nr. 120/2018/74).