Mit Entscheid vom 13. Januar 2017 bewilligte der Regierungsstatthalter von Thun die Verlängerung der Baubewilligung um zwei Jahre, d.h. bis 13. Dezember 2018. Auf eine gegen die Baubewilligung gerichtete Beschwerde der A.________ vom 15. September 2018 trat die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) mit Entscheid vom 12. November 2018 (RA Nr. 110/2018/128) nicht ein.