BSG 154.21) RA Nr. 110/2019/78 11 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Dispositivziffer 3.1.3 Absatz 1 des Bauentscheids des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 5. April 2019 wird von Amtes wegen wie folgt angepasst: "Die Wiederherstellungsverfügung und somit die Verpflichtung, den rechtmässigen Zustand auf der Parzelle Bern Gbbl.-Nr. H.________ im Sinne der Erwägungen wiederherzustellen, d.h. den Prostitutionsbetrieb in diesen Räumlichkeiten einzustellen." Im Übrigen wird der Entscheid bestätigt.