Schliesslich ist zu berücksichtigen, dass der Ausnahmegrund keine absolute Grösse ist. Ob ein Sachverhalt als Ausnahmegrund genügen kann, hängt von drei Komponenten ab: Vom Interesse an der Ausnahme, von der Bedeutung der Vorschrift, von der abgewichen werden soll, und von Art und Mass der verlangten Abweichung.20 b) Nach Ansicht der Beschwerdeführerin liegen besondere Verhältnisse vor, da sie im Falle des Bauabschlags ihre berufliche Tätigkeit aufgeben müsste. Trotz jahrelanger Suche habe sie keinen Alternativstandort für ihren Betrieb finden können. Die Führung eines Prostitutionsbetriebes werde von Immobilienverwaltungen generell sehr skeptisch