Die Legitimation zur Drittbeschwerde setzt auch voraus, dass die beschwerdewillige Drittperson vor der Vorinstanz am Verfahren teilgenommen hat oder keine Möglichkeit zur Teilnahme erhielt.15 Diese Voraussetzung ist mit der Teilnahme der Beschwerdeführerin im erstinstanzlichen Verfahren erfüllt. Sie ist demnach zur Beschwerde legitimiert. Auf die formund fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Zonenwidrige Nutzung