3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, beteiligte die Grundeigentümerin von Amtes wegen am Verfahren. Es führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt nahm mit Schreiben vom 17. Mai 2019 Stellung, ohne einen förmlichen Antrag zu stellen. Die Stadt Bern verzichtete mit Eingabe vom 23. Mai 2019 auf eine Stellungnahme. Die von Amtes wegen Beteiligte teilte mit Schreiben vom 23. Mai 2019 mit, dass sie auf die Einreichung einer Beschwerdeantwort und das Stellen eigener Anträge verzichte. 1 Vorakten, pag. 1 und 5 2 Vorakten, pag. 15