2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 8. Mai 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Entscheids vom 5. April 2019 und die Erteilung der Bau- und der Ausnahmebewilligung.