Mit Entscheid vom 5. April 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland dem Vorhaben ohne vorgängige Publikation den Bauabschlag. Zudem ordnete es an, dass der rechtmässige Zustand wieder herzustellen sei, indem die fraglichen Räumlichkeiten wieder dem nicht störenden Gewerbe zugeführt werden. Dafür setzte es eine Frist von 2 Jahren ab Rechtskraft des Entscheids. Es ordnete an, dass die Vollendung der Wiederherstellung der Baupolizeibehörde der Stadt Bern zu melden sei. Zudem drohte es die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.