Nr. H.________ in einen Prostitutionsbetrieb. Die Parzelle liegt in der Wohnzone (W) mit Bauklasse 4 und offener Bauweise. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) III. Die Beschwerdeführerin unterzeichnete das Baugesuch als Projektverfasserin.1 Mit dem Baugesuch wurde ein Ausnahmegesuch betreffend Zonenkonformität gestellt. Das für die Beurteilung des Baugesuchs zuständige Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland beteiligte die Grundeigentümerin von Amtes wegen am Verfahren.2