3. Die Publikationskosten von Fr. 1'381.15 werden dem Beschwerdegegner separat zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso der Publikationskosten ist die Gemeinde Leubringen/Evilard zuständig. 18/20 BVD 110/2019/76 4.1 Der Beschwerdegegner hat dem Beschwerdeführer 1 einen Fünftel der Parteikosten von Fr. 3'017.00, ausmachend Fr. 603.40 (inkl. MWST), zu bezahlen.