2. Die Kosten dieses Verfahrens betragen Fr. 2'600.00. Sie werden dem Beschwerdegegner zu einem Fünftel, ausmachend Fr. 520.00, auferlegt. Die restlichen Verfahrenskosten von Fr. 2'080.00 werden dem Beschwerdeführer 1 und dem Beschwerdeführer 2 zu gleichen Teilen zur Bezahlung auferlegt: Beschwerdeführer 1 Fr. 1'040.00 Beschwerdeführer 2 Fr. 1'040.00 Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.