1.3 Im Übrigen werden die Beschwerden des Beschwerdeführers 1 und des Beschwerdeführers 2 vom 1. Mai 2019 und 2. Mai 2019 abgewiesen, soweit sie nicht durch das Projektänderungsgesuch vom 12. August 2019 gegenstandslos geworden sind und der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Biel/Bienne vom 2. April 2019 wird bestätigt.