1.1 Die Projektänderung vom 12. August 2019 wird bewilligt und die Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Strassenabstands durch die Stützmauer wird erteilt. Bezüglich der geplanten Stützmauer, wo die Parzellen Nr. K.________, Nr. R.________ und Nr. A.________ aneinandergrenzen, ist der Projektänderungsplan "Stützmauer Zufahrt" im Massstab 1:50 vom 12. August 2019 (abgestempelt vom Rechtsamt der BVE am 13. August 2019) massgebend.