Betreffend die Wärmepumpe des Dreifamilienhauses Chemin N.________ 10 ist zu beachten, dass der südöstliche Teil der Parzelle Nr. R.________ weitgehend unbebaut ist. In nicht überbauten Gebieten von Zonen mit erhöhtem Lärmschutzbedürfnis sind die Lärmimmissionen nach Art. 39 Abs. 3 LSV dort zu ermitteln, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen erstellt werden dürfen. Nach der Praxis werden in solchen Konstellationen die Lärmimmissionen auf der Baulinie der betreffenden Parzelle (Parzellengrenze plus 6 m Grenzabstand) ermittelt.50