Betreffend die Wärmepumpe des Einfamilienhauses Chemin L.________ 15 ist das Gebäude Chemin L.________ 17 (Parzelle Nr. R.________) ein relevanter Immissionspunkt. Die Distanz zwischen der Lärmquelle (Lichtschacht des Einfamilienhauses) und der Nordostfassade des Gebäudes Chemin L.________ 17 beträgt ca. 15 m. Nach der Berechnung der Abteilung Immissionsschutz resultiert in dieser Distanz in Übereinstimmung mit dem Schallrechner der