Dieser beträgt für den geplanten Wärmepumpentyp "compact IR 11" 59 dB(A)45. Auch die Abteilung Immissionsschutz legte diesen Wert seiner Lärmbeurteilung zugrunde, wie aus dem Fachbericht Immissionsschutz vom 22. November 2018 folgt.46 Nachfolgend ist daher auf den Schallleistungspegel von 59 dB(A) gemäss dem Schalldaten-Verzeichnis der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz abzustellen. Dieser Wert ist zwar um 2 dB(A) höher als der Wert im Lärmschutznachweis des Beschwerdegegners. Ein Schallleistungspegel von 59 dB(A) ist jedoch immer noch verhältnismässig tief. So gelten innen aufgestellte Wärmepumpen mit einem maximalen Schallleistungspegel von 59 dB(A) bereits als leise Anlagen.47