d) Die strittigen Wärmepumpen des Typs "compact IR 11" werden wie ausgeführt innerhalb der geplanten Wohnbauten aufgestellt. Für den Betrieb dieses Wärmepumpentyps ging der Beschwerdegegner in den Lärmschutznachweisen von einem Schallleistungspegel von 57 dB(A) aus.44 Gemäss der Praxis der Abteilung Immissionsschutz und der Vollzugshilfe des Cercle Bruit "Lärmrechtliche Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen" ist der maximale Schallleistungspegel der Wärmepumpe für den Nachtbetrieb aus dem Schalldaten-Verzeichnis der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz zu entnehmen. Dieser beträgt für den geplanten Wärmepumpentyp "compact IR 11" 59 dB(A)45.