"Ad Bauvorhaben Chemin L.________ 15 Eventualiter: In eine allfällige Baubewilligung sei die Auflage aufzunehmen, wonach die von der Wärmepumpe des Einfamilienhauses Chemin L.________ 15 gegenüber dem Gebäude Chemin L.________ 17 bzw. gegenüber einem an dieser Stelle errichteten Neubau erzeugten Lärmemissionen den Schalldruckpegel LpA am Empfangsort von 29.3 dB(A), respektive den Beurteilungspegel Lr von 30.3 dB(A) (wobei während der akustischen Nachtzeit die Wärmepumpe im Flüstermodus zu betreiben ist) nicht überschreiten dürfen.