Die Abteilung Immissionsschutz gelangte im Fachbericht zum Schluss, beide Wärmepumpen würden die geltenden Vorschriften der LSV einhalten. Sie hielt fest, das Vorhaben könne mit der Auflage, wonach beide Wärmepumpen während der akustischen Nachtzeit, d.h. von 19.00 bis 7.00 Uhr, im Flüstermodus betrieben werden müssen, bewilligt werden. Für die BVD bestehen keine Anhaltspunkte, die schlüssige Beurteilung der Abteilung Immissionsschutz in Zweifel zu ziehen. c) Es ist unbestritten, dass die beiden Wärmepumpen die Grenzwerte der LSV einhalten. Auch ist die Auflage der Abteilung Immissionsschutz, wonach beide Wärmepumpen während der