a) Die zwei geplanten Wohngebäude sowie die Wohngebäude auf den Nachbarparzellen Nrn. A.________, R.________ und J.________ liegen in der Wohnzone W2. Diese ist der ES II zugeordnet. Vorliegend sollen beide Wohnbauten auf der Bauparzelle Nr. K.________ je mit einer innen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt werden. Dies folgt aus den Grundrissplänen und dem Projektplan "Lärmnachweis Wärmepumpe Luft-Wasser" vom 3. März 2018.35 Die Luft für die Wärmepumpen wird über Lichtschächte, die sich auf den Nordwestseiten der geplanten Gebäude befinden, angesaugt und ausgeblasen.36 Bei den geplanten Wärmepumpen handelt es sich um ortsfeste Anlagen im Sinne von Art. 7 Abs. 7 USG37 und Art. 2